Zusatzvereinbarung - Gemeinsam sicher feiern
Zusatzvereinbarung „Gemeinsam sicher feiern“ – verbindlicher Bestandteil unserer Angebote und Aufträge
Die Zusatzvereinbarung ist jederzeit einsehbar und gilt für alle Leistungen.
Sie wird jeder E-Mail mit Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung beigefügt.
„Gemeinsam sicher feiern“
Gültig für alle Leistungen und Beauftragungen der
Kirsch & Kirsch GbR – Event- und Werbetechnik
- Nachtwache bei mehrtägigen Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen, die über mehrere Tage hinweg stattfinden und bei denen das Equipment über Nacht am Veranstaltungsort verbleibt, verpflichtet sich der Veranstalter, für eine geeignete Nachtwache oder eine gleichwertige Sicherung zu sorgen. Diese dient dem Schutz des eingesetzten Equipments sowie der allgemeinen Sicherheit.
Sollte keine Nachtwache oder Sicherung bereitgestellt werden, übernimmt der Veranstalter die Haftung für daraus entstehende Schäden oder Verluste.
- Haftung bei Beschädigungen durch Dritte
Für Schäden oder Verlust an gelieferten oder betriebenen Geräten, die durch Dritte (z. B. Gäste, Besucher, Personal des Veranstalters oder externe Dienstleister) verursacht werden und nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen sind, haftet der Veranstalter.
Der Veranstalter verpflichtet sich, den entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen. Maßgeblich ist nach Wahl des Auftragnehmers entweder:
- der vollständige Neupreis des Geräts oder
- die Kosten einer fachgerechten Reparatur einschließlich aller Neben- und Folgekosten.
Zusätzlich kann ein Nutzungsausfall bis zur vollständigen Wiederherstellung oder Ersatzbeschaffung geltend gemacht werden.
- Haftung bei Diebstahl
Bei Diebstahl von Technik oder Zubehör während der Veranstaltungsdauer haftet der Veranstalter für den entstandenen Schaden, sofern keine grobe Fahrlässigkeit durch den Auftragnehmer nachgewiesen wird.
Der Schaden ist vom Veranstalter in voller Höhe zu ersetzen. Maßgeblich ist dabei der Neupreis des entwendeten Equipments.
- Stromversorgung
Die Bereitstellung einer ausreichend dimensionierten und normgerechten Stromversorgung (gemäß geltender VDE-Bestimmungen) obliegt dem Veranstalter.
Schäden durch fehlerhafte, unzureichende oder instabile Stromversorgung (z. B. Stromausfälle, Überspannung oder fehlerhafte Verkabelung) liegen in der Verantwortung des Veranstalters.
- Witterungsschutz
Bei Outdoor-Veranstaltungen sorgt der Veranstalter für einen angemessenen Schutz der Technik vor Witterungseinflüssen (z. B. Regen, Wind oder direkter Sonneneinstrahlung) sowie für einen überdachten und gesicherten Bereich für:
- FOH
- Technikflächen
- Stromverteilungen
Schäden durch unzureichenden Witterungsschutz werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
- Technikeinsatz und Bedienung
Das bereitgestellte technische Equipment darf nur durch vom Auftragnehmer eingewiesenes oder autorisiertes Personal bedient werden.
Eigenmächtige Eingriffe, Veränderungen an Verkabelungen oder Bedienung durch unbefugte Personen führen bei daraus entstehenden Schäden zur Haftung des Veranstalters.
- Zugang zu Technik- und Bühnenbereichen
Der Veranstalter sorgt für geregelten und sicheren Zugang zu sensiblen Bereichen (z. B. Bühne oder FOH). Unbefugte haben dort keinen Zutritt.
Entstehen Schäden durch Missachtung dieser Regelung, trägt der Veranstalter die Verantwortung.
- Versicherungsschutz
Es wird empfohlen, dass der Veranstalter eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließt. Ein entsprechender Nachweis kann auf Anfrage erbracht werden.
- Rückgabezustand des Equipments – insbesondere bei Vermietung
Das gelieferte Equipment ist nach Veranstaltungsende im gleichen Zustand wie bei der Übergabe bereitzuhalten.
Übermäßige Verschmutzungen (z. B. durch Getränke, Schlamm, Konfetti oder Lebensmittel) sowie Beschädigungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Zusatzleistungen außerhalb des Angebotsrahmens
Sollten vor Ort Leistungen erforderlich werden, die den ursprünglich vereinbarten Angebotsrahmen in Dauer und/oder Umfang deutlich übersteigen, behält sich der Auftragnehmer vor, diese Zusatzleistungen gesondert und angemessen in Rechnung zu stellen.
Dies erfolgt transparent und im direkten Austausch mit dem Veranstalter.
- Sicherheitsanweisungen
Sicherheitsanweisungen des Auftragnehmers oder seines Personals sind vom Veranstalter sowie dessen Personal und beteiligten Dienstleistern zu beachten.
Bei Missachtung kann der Auftragnehmer aus Sicherheitsgründen den Betrieb einzelner Anlagen oder der gesamten Technik vorübergehend einstellen.
Hinweis
Diese Regelungen dienen dem reibungslosen Ablauf der Veranstaltung und der beidseitigen Absicherung. Wir bitten um Verständnis, dass insbesondere bei wertvoller Technik ein hohes Maß an Sorgfalt und Kooperation notwendig ist.
Diese Regelungen sind Bestandteil aller Leistungen und Beauftragungen!