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Jugendschutz auf dem Rock am Anker Festival

Alkohol und Tabak

  • Der Ausschank von Alkohol erfolgt ausschließlich gemäß den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes:

    • Keine Abgabe von Bier, Wein und Sekt an Personen unter 16 Jahren.

    • Keine Abgabe von Spirituosen oder spirituosenhaltigen Getränken an Personen unter 18 Jahren.

  • Der Konsum von Tabak und E-Zigaretten ist für Personen unter 18 Jahren verboten.

  • Es können stichprobenartige Alterskontrollen durchgeführt werden. Bitte einen gültigen Ausweis mitbringen.

Einlassbestimmungen

  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Festivalgelände nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder bevollmächtigten Person betreten.

  • Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis 24:00 Uhr ohne Begleitung bleiben.

  • Nach 24:00 Uhr ist der Aufenthalt für Personen unter 18 Jahren ohne Begleitung nicht gestattet.

  • Ein Muttizettel (Erziehungsbeauftragung) ist erforderlich, wenn minderjährige Besucher länger bleiben möchten.

Schutz vor Gefahren

  • Auf dem Festivalgelände gilt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Drogen.

  • Gewalt, Diskriminierung oder andere strafbare Handlungen werden nicht toleriert und können zu einem sofortigen Verweis vom Gelände führen.

  • Das Sicherheitspersonal ist speziell geschult und jederzeit ansprechbar.

Kennzeichnung von Altersbeschränkungen

  • Bestimmte Bereiche oder Programmpunkte können mit Altersbeschränkungen versehen sein. Diese werden vor Ort und im Programmheft klar gekennzeichnet.​

Hinweis für Eltern und Begleitpersonen

  • Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, die Verantwortung für ihre minderjährigen Kinder wahrzunehmen und auf deren Verhalten zu achten.

  • Bitte sprecht mit euren Kindern vorab über die Festivalregeln, um ein sicheres und entspanntes Erlebnis zu gewährleisten.

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