Jugendschutz auf dem Rock am Anker Festival
Alkohol und Tabak
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Der Ausschank von Alkohol erfolgt ausschließlich gemäß den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes:
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Keine Abgabe von Bier, Wein und Sekt an Personen unter 16 Jahren.
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Keine Abgabe von Spirituosen oder spirituosenhaltigen Getränken an Personen unter 18 Jahren.
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Der Konsum von Tabak und E-Zigaretten ist für Personen unter 18 Jahren verboten.
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Es können stichprobenartige Alterskontrollen durchgeführt werden. Bitte einen gültigen Ausweis mitbringen.
Einlassbestimmungen
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Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Festivalgelände nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder bevollmächtigten Person betreten.
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Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis 24:00 Uhr ohne Begleitung bleiben.
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Nach 24:00 Uhr ist der Aufenthalt für Personen unter 18 Jahren ohne Begleitung nicht gestattet.
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Ein Muttizettel (Erziehungsbeauftragung) ist erforderlich, wenn minderjährige Besucher länger bleiben möchten.
Schutz vor Gefahren
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Auf dem Festivalgelände gilt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Drogen.
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Gewalt, Diskriminierung oder andere strafbare Handlungen werden nicht toleriert und können zu einem sofortigen Verweis vom Gelände führen.
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Das Sicherheitspersonal ist speziell geschult und jederzeit ansprechbar.
Kennzeichnung von Altersbeschränkungen
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Bestimmte Bereiche oder Programmpunkte können mit Altersbeschränkungen versehen sein. Diese werden vor Ort und im Programmheft klar gekennzeichnet.​
Hinweis für Eltern und Begleitpersonen
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Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, die Verantwortung für ihre minderjährigen Kinder wahrzunehmen und auf deren Verhalten zu achten.
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Bitte sprecht mit euren Kindern vorab über die Festivalregeln, um ein sicheres und entspanntes Erlebnis zu gewährleisten.